Eingliederungshilfe/Einzelfallhilfe und Hilfe zur Erziehung
Eingliederungshilfe
Aufgrund unserer langjährigen Berufserfahrung erfolgt unsere Eingliederungshilfe/Einzelfallhilfe insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Anspruch auf die Hilfe nach §§ 53, 54 SGB XII und § 35a SGB VIII sowie auf die Leistungen zur Teilhabe gemäß §§ 55, 56 SGB IX haben die Menschen, bei denen der Bedarf einer Förderung (z. B. durch das zuständige Jugend- oder Sozialamt) festgestellt wurde und dieser Mensch damit einen Leistungsanspruch hat. Dies kann der Fall sein, wenn die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und damit die Chancengleichheit gefährdet oder beeinträchtigt ist durch den seelischen, geistigen und/oder körperlichen Zustand; die Entwicklung vom typischen Zustand im Lebensalter abweicht bzw. verzögert ist; die Verselbständigung gefördert werden und die Bewältigung von Entwicklungsproblemen erfolgen soll; Schwierigkeiten bei der Alltagsbewältigung bestehen oder Verhaltensauffälligkeiten im Alltag festzustellen sind, usw.
Unser Ziel ist es, gemeinsam die Entwicklung zu fördern, Unterstützung zu leisten, zu motivieren und damit die Grundlagen zu einer eigenständigen bestmöglichen Lebensgestaltung zu schaffen und zu einem selbstbestimmten Leben zu befähigen.
Wir möchten mit unserer Arbeit Ausgrenzung verhindern und Integration ermöglichen.
Hilfe zur Erziehung
Im Rahmen der „Hilfe zur Erziehung“ möchten wir eng mit den Personensorgeberechtigten, Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, um die Entwicklung des Einzelnen zu stärken und Familien auf dem Weg zu einer bestmöglichen Erziehung/Förderung zu unterstützen. Wir bieten eine individuelle, auf die persönliche Situation der Familien abgestimmte Hilfeleistung an. Die Lebenswelt des Kindes/des Jugendlichen, sein soziales Umfeld soll dabei berücksichtigt und miteinbezogen werden. Dies bedeutet für uns eine enge Zusammenarbeit mit der Familie, insb. mit den Personensorgeberechtigten. Wir können ein funktionierendes Familiensystem nicht ersetzen, möchten aber alle erforderlichen Hilfestellungen leisten, die eine normale Entwicklung des Kindes innerhalb einer Familie ermöglichen und den Eltern die Ressourcen zur Selbsthilfe aufzeigen. Oft tritt bei Personensorgeberechtigten eine Überforderung ein, wenn zum Beispiel ein soziales Netzwerk fehlt oder verloren geht, eine eigene Erkrankung oder die beim Kind ein normales Leben erschweren oder ein Elternteil plötzlich alleinerziehend ist. Die Hilfe zur Erziehung beginnt für uns vor Ort in den Familien, dort wo die Probleme vorhanden sind. Wir möchten die Personensorgeberechtigten im Prozess der Erziehung stärken und unterstützen und somit alle wichtigen Voraussetzungen schaffen für eine starkes Familiengefüge, welches ohne die Hilfe von außen auskommt.
Daneben geben wir Hilfestellungen und gezielte Anleitungen z.B. bei Unsicherheiten im Umgang mit Behinderungen oder in speziellen Pflegesituationen.
Die ambulanten sozialpädagogischen Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII werden bei „Kieselsteinchen“ durch pädagogische Fachkräfte realisiert.
Spezialisierung
Durch unsere langjährige Berufserfahrung im Bereich der Eingliederungshilfe/Einzelfallhilfe und durch unsere zusätzlichen pflegerischen sowie medizinischen Kenntnissen/Fähigkeiten können wir in unserer Arbeit auf ein umfangreiches Wissen im Umgang mit Menschen mit geistigen, körperlichen und/oder seelischen Behinderungen zurückgreifen. Zu unserem Engagement als Träger zählen wir die Arbeit mit mehrfach schwerst behinderten Menschen. Ein qualifizierter und angstfreier Umgang mit der individuellen Behinderung/Erkrankung sowie den vorhandenen Hilfsmitteln sind für uns dabei selbstverständlich.
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit dem Gendefekt Trisomie 21 (Down-Syndrom) möchten wir die Möglichkeit geben, sich eigenständig zu entwickeln und damit auf ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben vorzubereiten.
Hervorheben möchten wir auch die Förderung von Menschen mit seelischen und/oder geistigen Behinderungen im Bereich der Wahrnehmung, Orientierung, sozialen Interaktion, Fein- und Grobmotorik, etc. Dabei arbeiten wir verstärkt mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit autistischer Spektrumsstörung.
In der Zusammenarbeit mit dem BZSL (Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V.) möchten wir zukünftig unsere Leistungen auch für behinderte Flüchtlinge und ihre Familien anbieten.